Im Falle der Dienstunfähigkeit sind Beamte nicht immer gut abgesichert, junge Beamte oder gar Beamtenanwärter haben gegenüber dem Dienstherrn keinen oder keinen ausreichenden Anspruch auf Versorgung. Deshalb empfehle ich den Beamten eine entsprechende Absicherung vorzunehmen und sich gegen die Dienstunfähigkeit abzusichern.
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